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Eine Person schreibt Notizen auf einen Zettel.
© RUB, Marquard

Wahlfächer im Medizinstudium

Im Studium der Humanmedizin an der Ruhr-Universität Bochum sind Wahlfächer ein fester Bestandteil der Ausbildung. Sie ermöglichen es Ihnen, individuelle Interessen zu vertiefen und zusätzliche fachliche Schwerpunkte zu setzen. 

Gemäß der Ärztlichen Approbationsordnung (ÄApO) absolvieren Studierende im Verlauf des Medizinstudiums:

ein vorklinisches Wahlfach im vorklinischen Studienabschnitt und

ein klinisches Wahlfach im ersten klinischen Studienabschnitt.

Beide Wahlfächer müssen jeweils mit einem benoteten Leistungsnachweis abgeschlossen werden.

Wenn Sie bereits Studienleistungen erbracht haben und diese als Wahlfach anerkennen lassen möchten, wenden Sie sich bitte frühzeitig an das Prüfungsbüro der Medizinischen Fakultät.

Vor­kli­ni­sches Wahl­fach

Im vorklinischen Studienabschnitt wählen Sie ein Wahlfach aus dem Fächerangebot der Ruhr-Universität Bochum. Das gewählte Fach muss einen klaren Bezug zum Medizinstudium aufweisen.

Eine Übersicht aller zugelassenen vorklinischen Wahlfächer finden Sie im Katalog der vorklinischen Wahlfächer, der auch kurze Erläuterungen zu den einzelnen Angeboten enthält. Alternativ kann auch ein Wahlfach aus dem Angebot der Medizinischen Fakultät der RUB gewählt werden. Die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sind im Katalog der klinischen Wahlfächer aufgeführt.

Nach Abschluss des vorklinischen Wahlfachs übermittelt die verantwortliche Dozent*in die Ergebnisse direkt an das Prüfungsbüro. Sobald der Leistungsnachweis vollständig bearbeitet und unterschrieben ist, können Studierende diesen dort abholen.

Kli­ni­sches Wahl­fach

Im ersten klinischen Studienabschnitt absolvieren Sie ein klinisches Wahlfach aus dem Lehrangebot der Medizinischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum. Dieses Wahlfach ist Voraussetzung für die Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung und wird ebenfalls mit einem benoteten Leistungsnachweis abgeschlossen.

Alle klinischen Wahlfächer sind im Katalog der klinischen Wahlfächer aufgeführt. Dort finden Sie auch die jeweiligen Fachvertreterinnen und Fachvertreter sowie die zuständigen Ansprechpersonen der beteiligten Abteilungen.

Nach erfolgreichem Abschluss wird das Ergebnis durch die verantwortliche Lehrperson an das Prüfungsbüro gemeldet. Der Leistungsnachweis verbleibt – wie alle universitätsinternen Leistungsnachweise des ersten klinischen Studienabschnitts – bis zur Feststellung der PJ-Reife im Prüfungsbüro.

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