Promotionsbüro der Medizinischen Fakultät
Die Promotion ist für junge Wissenschaftler*innen die erste Stufe auf der akademischen Karriereleiter. Durch sie wird die Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten nachgewiesen. Dazu gehört die Abfassung einer wissenschaftlichen Dissertation und die Verteidigung der Arbeit im Rahmen einer mündlichen Prüfung.
Für die dadurch gezeigte Leistung verleiht die Fakultät bei erfolgreichem Abschluss des Promotionsverfahrens einen Doktorgrad. Das Promotionsbüro ist Ihre zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Promotion und den Erwerb des Doktortitels in der Medizin und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Die Medizinische Fakultät der RUB verleiht derzeit folgende akademische Grade:
- den Doktor der Medizin (Dr.med.)
- den Doktor der Zahnmedizin (Dr. med. dent.)
Der Dr.med. kann von Studierenden und Absolventen*innen eines Humanmedizinstudiums erlangt werden, während der Dr. med. dent. ein Zahnmedizinstudium voraussetzt. Zukünftig soll ebenfalls der Doktor der Medizinwissenschaften (Dr. rer. medic.) angeboten werden, welcher sich an Absolvent*innen anderer Studiengänge richtet, die zu einem medizinbezogenen Thema promovieren möchten.
Mehr Informationen
Der Promotionsausschuss
Der Promotionsausschuss ist eine ständige Kommission der Fakultät, welche für die Durchführung der Promotionsverfahren verantwortlich ist. Dabei werden sie tatkräftig vom Promotionsbüro unterstützt.
Der aktuelle Promotionsausschuss setzt sich wie folgt zusammen:
Vorsitz:
Prof. Dr. Ingo Schmitz
Stellv. Vorsitz:
Prof. Dr. Mustafa Özçürümez
Prof. Dr. Daniel Todt
Weitere Mitglieder:
Prof. Dr. Carsten Theiß
Prof. Dr. Nina Timmesfeld
Prof. Dr. Vera von Dossow
Prof. Dr. Ulrich H. Frey
Prof. Dr. Thomas Behrens
Prof. Dr. Jan Borggrefe
Prof. Dr. Ina Otte
Prof. Dr. Lars Leichert
Prof. Dr. Moritz Seiffert
Prof. Dr. Sebastian Merkel
Dr. Claudia Scheffzük
Dr. Verian Bader
PD Dr. Franziska Labrenz
Petros Chatziandreou
Ihr Weg zur Promotion
Schritt 1: Grundvoraussetzungen und Themensuche
Um eine Promotion bei uns beginnen zu können, müssen Sie bereits ein Promotionsthema und eine*n Betreuer*in (Doktorvater oder Doktormutter) für Ihre Arbeit gefunden haben und eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Wenn Sie an der RUB studieren, können Sie mit Abschluss des 1. Medizinischen Staatsexamens eine Promotion beginnen.
- Wenn Sie an einer anderen Universität studieren, können Sie erst nach Abschluss ihres Studiums und Verleihung der Approbation die Promotion aufnehmen.
Vor Antragstellung suchen Sie sich einen Doktorvater/einen Doktormutter (Erstbetreuer*in). Dazu nehmen Sie selbstständig Kontakt in die jeweiligen Fachbereiche auf, die Sie interessieren.
Erstbetreuer*in kann jedes habilitierte Mitglied der Medizinischen Fakultät der RUB sein. Sie können auch eine*n Zweitbetreuer*in anmelden. Dieser muss mindestens promoviert und Mitglied oder Angehöriger einer Hochschule (auch außerhalb der RUB) sein.
Mit Ihrem/Ihrer Betreuer*in stimmen Sie ein passendes Promotionsthema ab, das Sie interessiert und sich für eine eigenständige wissenschaftliche Arbeit eignet.
Schritt 2: Antragstellung, vorläufige Annahme und endgültige Annahme
Erfüllen Sie die Voraussetzungen und haben einen Betreuer und ein Thema, müssen Sie Ihre Arbeit anmelden. Dazu bereiten Sie den „Antrag auf Aufnahme als Doktorand/in“ vor (siehe Downloadbereich) und stellen die erforderlichen zusätzlichen Unterlagen zusammen. Bitte orientieren Sie sich dabei unbedingt an unserem „Merkblatt zur Aufnahme einer Promotion“ und unserer „Checkliste zur Antragstellung“.
Den Antrag richten Sie bitte per E-Mail und in Papierform ans Promotionsbüro. Bitte achten Sie dabei unbedingt auf Vollständigkeit – unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Nach positiver Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie eine vorläufige Annahme als Doktorand, mit der Sie sich bitte als Promotionsstudent immatrikulieren und sich bei der Research School der RUB anmelden. Wenn Sie uns beides nachweisen, erhalten Sie die endgültige Annahme.
Schritt 3: Promotionsphase und Qualifizierungsveranstaltungen
Während der Promotionsphase besuchen Sie Qualifizierungsveranstaltungen und erwerben Leistungspunkte. Bitte beachten Sie hierzu das Merkblatt zu Qualifizierungsveranstaltungen und zum Erwerb von Leistungspunkten. Bei Abgabe der Dissertation müssen Sie insgesamt 8 LP – entsprechend 5 CP – durch Vorlage der unterschriebenen Bescheinigung nachweisen.
Der wichtigste Schritt ist natürlich die Abfassung Ihrer Dissertation. Bitte beachten Sie dazu das Merkblatt zur Erstellung der Dissertation und halten regelmäßig Rücksprache mit Ihrem/r Erstbetreuer/in.
Schritt 4: Einreichung Ihrer Dissertation
Wenn Ihre Dissertation fertiggestellt ist, bereiten Sie das „Gesuch auf Zulassung zum Promotionsverfahren“ vor, welches Sie im Downloadbereich finden, und stellen die benötigten Unterlagen zusammen. Bitte orientieren Sie sich dabei an unserem Merkblatt zur Abgabe der Dissertation und wenden Sie sich bei Fragen an unser Promotionsbüro. Es werden drei gebundene Exemplare Ihrer Dissertation und eine digitale Version benötigt. Letztere senden Sie uns bitte zusammen mit einer digitalen Version Ihres Gesuchs per E-Mail zu. Alle übrigen Unterlagen senden Sie uns bitte postalisch zu oder reichen sie persönlich innerhalb der Sprechzeiten ein.
Für die Abgabe der Arbeit gibt es keine Frist. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie Ihre Dissertation erst ein Jahr nach Erhalt der „endgültigen Annahme“ einreichen können.
Schritt 5: Begutachtung Ihrer Dissertation und mündliche Prüfung
Das Promotionsverfahren nimmt in der Regel etwa sechs Monate in Anspruch. Dieser Zeitraum kann sich jedoch verlängern, wenn z. B. eine Korrektur Ihrer Dissertation (Monita) angefordert wird oder bei größeren Notenabweichungen ein Drittgutachten erforderlich ist.
Ist die Begutachtung abgeschlossen, erhalten Sie spätestens drei Wochen vor Ihrem Prüfungstermin eine Einladung zur Disputation. Prüfungen finden ausschließlich während der Semester- bzw. Vorlesungszeit statt. Der Termin ist verbindlich und kann nur aus triftigen Gründen verschoben werden. Die Disputation dauert ca. 20 Minuten. In dieser Zeit sollen Sie einleitend über die methodischen Grundlagen und die Ergebnisse Ihrer Dissertation berichten und in einer abschließenden Diskussion auf Fragen eingehen. Der Vortrag erfolgt in freier Rede.
Schritt 6: Promotionsurkunde und Abschluss
Nach bestandener Disputation müssen Sie innerhalb von sechs Monaten Pflichtexemplare Ihrer Dissertation bei der Tausch- und Hochschulschriftenstelle der Universitätsbibliothek der Ruhr-Universität Bochum einreichen. Diese stellt Ihnen eine Bescheinigung über die erfolgreiche Abgabe aus. Frühestens 30 Tage nach bestandener Disputation kann die Promotionsurkunde gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises und der Bescheinigung der Universitätsbibliothek innerhalb der Sprechzeiten im Promotionsbüro abgeholt werden.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Promotion
Allgemeine Fragen zur neuen Promotionsordnung
Was ändert sich mit der neuen Promotionsordnung?
Die neue Promotionsordnung wird unter anderem folgende Änderungen beinhalten:
Einführung eines neuen Doktorgrades: Dr. rer. medic.
Mit Einführung der neuen Promotionsordnung wird für Absolvent*innen von Studiengängen außerhalb der Medizin die Promotion zum Doktor rerum medicinalium (Dr. rer. medic.) möglich sein.
Auslaufen der Promotionsmöglichkeit zum Dr. med. dent.
Eine Promotion zum Dr. med. dent. wird nicht mehr angeboten. Promovierende, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Ordnung bereits zum Dr. med. dent. angemeldet sind, haben die Möglichkeit, das laufende Promotionsverfahren noch binnen 12 Monaten abzuschließen. Danach ist eine Einreichung der Arbeit nicht mehr möglich. Es gilt das Prüfverfahren (neue Prüfungskommissionen) nach der neuen Promotionsordnung.
Änderungen in der Qualifikationsphase:
Im Rahmen der Qualifikationsphase werden nach der neuen Promotionsordnung 8 Credit Points (CP) statt der bisherigen 8 Leistungspunkte (= ungefähr 5 Credit Points) zu erbringen sein. Damit erhöht sich der Arbeitsaufwand. Außerdem wird die Belegung eines Kurses zum wissenschaftlichen Arbeiten verpflichtend gemacht.
Weitere Änderungen:
Die ständigen Prüfungskommissionen, die mehrere Disputationen gleichzeitig abwickeln, werden aufgelöst. Stattdessen wird für jedes Verfahren eine kleinere Prüfungskommission festgelegt und eingesetzt, die aus einem Vorsitz, Erst- und Zweitgutachter*in der Dissertation und einer weiteren prüfenden Person besteht.
Statt der bisherigen vorläufigen und endgültigen Annahme gibt es nur noch eine endgültige Annahme als Doktorand*in, wenn der „Antrag auf Annahme“ vom Promotionsausschuss genehmigt wurde. Sie erhalten dann ein Schreiben vom Promotionsbüro der Fakultät, mit dem Sie sich als Doktorand*in einschreiben und bei der RUB Research School registrieren müssen.
Für wen wird die neue Promotionsordnung gelten? Verliert die alte Ordnung ihre Gültigkeit?
Die neue Promotionsordnung tritt mit ihrem Veröffentlichungsdatum in Kraft. Drei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Promotionsordnung verliert die alte Promotionsordnung für alle Promovierenden ihre Gültigkeit. Ob für Sie die neue oder die alte Promotionsordnung gilt, hängt von folgenden Faktoren ab.
Für Promovierende zum Dr. med. gilt:
Entscheidungshilfe: Welche Promotionsordnung gilt für mich?
Wurden Sie bereits als Doktorand*in angenommen? STICHTAG: Veröffentlichungsdatum der neuen Ordnung
JA
Wurde die Dissertation mit dem Gesuch auf Zulassung zum Promotionsverfahren bereits eingereicht* oder das Verfahren bereits eröffnet?
- Ja → Es gilt die alte Promotionsordnung ohne Einschränkungen.
- Nein → Es gilt die alte Promotionsordnung noch für drei Jahre, jedoch mit dem neuen Prüfungsverfahren (kleinere Prüfungskommissionen).
NEIN
Wurde der Antrag auf Annahme bereits im Promotionsbüro gestellt*?
- Ja → Es gilt die alte Promotionsordnung noch für drei Jahre, jedoch mit dem neuen Prüfungsverfahren (kleinere Prüfungskommissionen).
- Nein: → Es gilt die neue Promotionsordnung.
(*Es gilt der Posteingangsstempel im Promotionsbüro.)
Für Promovierende zum Dr. med. dent. gilt:
Wenn Sie zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Ordnung bereits angemeldet sind, aber Ihre Arbeit noch nicht eingereicht haben:
Sie haben noch ein Jahr Zeit, Ihre Arbeit einzureichen. Danach ist eine Einreichung der Dissertation nicht mehr möglich. Für Sie gelten die Bestimmungen der alten Ordnung, bis auf die Regelung zur Prüfungskommission (s.o.). Die Einjahresfrist zur Einreichung der Arbeit gemäß der alten PO entfällt. Absolvent*innen der Zahnmedizin können zum Dr. rer. medic. promovieren.
Wenn Sie bereits zur Promotion angemeldet sind und Ihre Dissertation bereits im Promotionsbüro eingereicht haben:
Es gilt die alte Promotionsordnung ohne Einschränkungen.
Ab wann gilt die neue Ordnung?
Die neue Promotionsordnung wird voraussichtlich innerhalb des Sommersemesters 2026 veröffentlicht werden. Die Ordnung tritt am Tage der Veröffentlichung in Kraft.
Fragen zum Doktorgrad „Dr. rer. medic“
Was bedeutet der Doktorgrad „Dr. rer. medic.“?
Der Doctor rerum medicinalium ist ein medizinwissenschaftlicher Doktorgrad, der sich an Nichtmediziner*innen richtet, die dennoch in der Medizin promovieren möchten. Für die Zulassung sind bestimmte Studienfächer und Fachrichtungen definiert.
Ist es möglich, sowohl den Doktorgrad Dr. med. als auch den Doktorgrad Dr. rer. medic. zu erlangen?
Ja, sofern die Zugangsvoraussetzungen für die jeweilige Promotion erfüllt werden, ist es möglich, beide Doktorgrade zu erlangen. Dazu sind in der Regel zwei Studienabschlüsse notwendig und beide Doktorgrade können nur nacheinander und nicht in parallel laufenden Promotionsverfahren erlangt werden.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
In der Regel müssen Sie ein fünfjähriges Hochschulstudium in medizinnahen Fächern absolviert haben. Dazu zählen beispielsweise Diplomabschlüsse sowie Bachelor- und Masterabschlüsse mit insgesamt 300 ECTS-Punkten. Wenn Ihr Studium weniger als 5 Jahre Regelstudienzeit betragen hat, können Sie unter Umständen trotzdem zugelassen werden, wenn Sie nachweisen, dass an Ihrer „Heimatuniversität“ der Studiengang zur Promotion berechtigt und eine längere Studienzeit nicht vorgesehen ist.
Welche Fächer berechtigen zum Dr. rer. medic.?
Definitiv anerkannt werden die folgenden Fächer:
Biologie
Chemie
Physik
Biochemie
Pharmazie
Medizin
Zahnmedizin
Veterinärmedizin
Psychologie
Mathematik
Informatik
Medizinische Biologie
Humanbiologie
Ingenieurwissenschaften
Soziologie
Gesundheitsökonomie
Die folgenden Fächer werden anerkannt, sofern ein medizinischer Bezug vorhanden ist:
Wirtschaftswissenschaften
Jura (mit Prädikatsexamen)
Ich habe in einem anderen Fach meinen Abschluss gemacht, möchte aber dennoch zum Dr. rer. medic. promovieren. Geht das?
Im Einzelfall können neben den oben aufgelisteten Fächern auch qualifizierte Abschlüsse in Studiengängen aus den folgenden Disziplinen anerkannt werden:
Naturwissenschaften
technische und gesundheitswissenschaftliche Studiengänge
Lebenswissenschaften sowie Studiengänge aus verwandten Disziplinen
Dabei zu beachten: Über den Einzelfall entscheidet der Promotionsausschuss.
Fragen zur Anmeldung der Promotion (Annahme als Doktorand*in):
Ich möchte promovieren, habe aber noch kein Thema oder keine*n Betreuer*in. Was muss ich tun? Gibt es eine Liste mit offenen Themen?
Eine Promotionsbörse ist in Arbeit – eine Liste mit möglichen Promotionsthemen gibt es aber nicht. Sie müssen selbstständig Kontakt mit einem/einer geeigneten Betreuer*in an unseren Campus-Abteilungen oder an den Kliniken aufnehmen. Gerne können Sie sich dabei an unserer Webseite orientieren. Alternativ finden Sie vereinzelt mögliche Themen auf dem „Schwarzen Brett“ des Studiendekanats.
Wer darf meine Arbeit betreuen?
Der/die Erstbetreuer*in muss ein habilitiertes Mitglied unserer Fakultät sein (d. h. wissenschaftliche Mitarbeitende an unseren Campus-Abteilungen oder an den Kliniken, die an der Medizinischen Fakultät Bochum habilitiert sind, sowie Professor*innen der Fakultät). Zweitbetreuer*innen müssen mindestens promoviert und Mitglied einer Hochschule sein.
Was muss ich einreichen?
Eine Auflistung der benötigten Unterlagen finden Sie in der Checkliste zur Antragstellung für Promovierende. Die Auflistung wird mit der neuen Promotionsordnung veröffentlicht.
Fragen zur Einschreibung
Muss ich mich einschreiben?
Ja, die Einschreibung als Promotionsstudierende*r ist verpflichtend. Andernfalls ist eine Teilnahme an den Veranstaltungen der RUB Research School, die für die Erlangung der notwendigen Credit Points notwendig ist, nicht möglich.
Wie schreibe ich mich ein?
Wenn Ihr Antrag auf Annahme als Doktorand*in angenommen ist, können Sie sich mit dem Bestätigungsschreiben aus dem Promotionsbüro online einschreiben. Für die Promovierenden zum Dr. rer. medic. ist das in den Promotionsstudiengang „Medizinwissenschaften“ möglich. Sobald Sie eingeschrieben sind, können Sie sich bei der RUB Research School online registrieren (i. d. R. 24 Stunden nach Einschreibung möglich), um an Veranstaltungen teilnehmen zu können und die notwendigen Credit Points für die Einreichung Ihrer Dissertation zu erlangen.
Fragen zur Dissertation
Darf die Dissertation auch in englischer Sprache verfasst werden?
Ja, das ist möglich. Zu beachten sind in diesem Fall die Regelungen gemäß den Ausführungsbestimmungen zur Promotionsordnung.
Welche formalen Vorgaben zur Abfassung gibt es?
Bitte orientieren Sie sich am Merkblatt zur Abfassung zur Dissertation sowie den Ausführungsbestimmungen. Das Merkblatt wird mit der neuen Promotionsordnung veröffentlicht.
Darf die Bearbeitung der Dissertation vor der Anmeldung begonnen werden?
Die Bearbeitung der Dissertationsschrift darf maximal sechs Monate vor der offiziellen Anmeldung zur Promotion begonnen worden sein. Die Zeit vor der offiziellen Anmeldung zur Promotion darf nur für notwendige Vorarbeiten verwendet werden. Dazu zählen zum Beispiel die Themensuche und -festlegung, Formulierung von Hypothesen, Verfassen eines Exposés, Literaturrecherche, Datenerhebung und -sammlung sowie die Vorbereitung der Auswertung.
Ich möchte publikationsbasiert promovieren. Wie geht das?
Für eine publikationsbasierte Promotion ist mindestens eine herausragende wissenschaftliche Veröffentlichung in ungeteilter Erstautorenschaft notwendig. Die Veröffentlichung muss als Originalarbeit in einer international anerkannten, begutachteten und in PubMed oder Web of Science gelisteten Fachzeitschrift erfolgt oder zur Veröffentlichung angenommen worden sein und darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Weitere Informationen finden Sie in den Ausführungsbestimmungen, die mit der neuen Promotionsordnung veröffentlicht werden.
Fragen zur Qualifikationsphase und dem Erwerb von Credit Points
Welche Leistungen muss ich promotionsbegleitend erbringen?
Im Zuge der promotionsbegleitenden Qualifikationsphase müssen insgesamt 8 Credit Points im Rahmen von verschiedenen fachlichen und überfachlichen Qualifizierungsangeboten, beispielsweise über die RUB Research School, in Kolloquien oder anderen Veranstaltungen, erbracht und nachgewiesen werden. Unter anderem ist eine Teilnahme am Kurs „Gute wissenschaftliche Praxis“ verpflichtend. Welche weiteren Kurse Sie absolvieren, stimmen Sie bitte mit Ihrer Erstbetreuung ab. Die erforderlichen CP müssen bei Einreichung der Dissertation nachgewiesen werden. Nähere Informationen finden Sie auf dem „Nachweisformular Qualifikationsphase“ und in den Ausführungsbestimmungen, die mit der neuen Promotionsordnung veröffentlicht werden.
Wie weise ich die Credit Points nach?
Sie tragen alle absolvierten Veranstaltungen, die Sie in Abstimmung mit Ihrer erstbetreuenden Person anrechnen lassen möchten, in das Nachweisformular ein, holen die entsprechenden Unterschriften ein und hängen die jeweiligen Veranstaltungsbelege an. Das Nachweisformular wird mit der neuen Promotionsordnung veröffentlicht.
Können Leistungen angerechnet werden, die ich vor der Annahme als Doktorand*in erbracht habe?
Ja, bereits vor der Promotionsanmeldung erbrachte Leistungen können anerkannt werden, wenn sie nicht länger als 6 Monate zurückliegen und inhaltlich einschlägig sind.
Fragen zur Disputation
Wann findet die Disputation statt?
Die mündliche Prüfung (Disputation) soll innerhalb von sechs Monaten nach Eröffnung des Promotionsverfahrens durchgeführt werden. Leider kann es im Verfahren zu Verzögerungen kommen. Grundsätzlich wird die Disputation terminiert, sobald die Gutachten vorliegen und Ihre Arbeit positiv benotet wurde. Der Termin wird durch die Prüfungskommission festgelegt.
Wo findet die Disputation statt?
Der Ort der Disputation wird von der Prüfungskommission für Ihr Promotionsverfahren festgelegt.
Wie lang dauert die Disputation? Wie läuft sie ab?
Die Disputation nach neuer Promotionsordnung dauert maximal 40 Minuten und besteht aus einem Vortrag über Ihr Promotionsthema und einer anschließenenden Diskussion mit der Prüfungsskommission. Hilfsmittel (z.B. PowerPoint) sind teilweise erlaubt. Näheres entnehmen Sie bitte den Ausführungsbestimmungen, die mit der neuen Promotionsordnung veröffentlicht werden.
Wie setzt sich die Prüfungskommission zusammen?
Die Prüfungskommission besteht aus einer vorsitzenden Person, Erst- und Zweitgutachter*in Ihrer Dissertation und einer weiteren prüfenden Person.
Sonstige Fragen zur Promotion
Wie kann ich einen Wechsel der Erstbetreuung vornehmen?
Für einen Wechsel der Erstbetreuung formulieren Sie ein formloses Anschreiben an den Promotionsausschuss und beantragen den Wechsel. Sie selbst, die aktuelle Erstbetreuung und die zukünftige Erstbetreuung müssen mit ihren Unterschriften ihr Einverständnis zum Wechsel erklären. Der Brief ist dem Promotionsbüro (digital) zukommen zu lassen.
Wie bekomme ich eine neue Promotionsurkunde, wenn meine verloren gegangen ist?
Senden Sie uns per E-Mail ein Anschreiben an den*die Dekan*in der Medizinischen Fakultät mit der Bitte um Ausstellung einer Zweitschrift Ihrer Promotionsurkunde. Darin muss eine Begründung für die Anforderung der Zweitschrift enthalten sein (z. B. Verlust der Urkunde nach Umzug etc.). Zudem benötigen wir eine Kopie Ihrer Urkunde (wenn nicht vorhanden, benötigen wir das Datum Ihrer Disputation), eine Kopie Ihres Personalausweises und Ihre aktuelle Anschrift für die Versendung der Zweitausfertigung.
Downloads
Ordnungen
Einschreibeordnung der Ruhr-Universität Bochum (PDF) (2. Änderung vom 09.07.2012)
Promotionsordnung (PDF) (Stand 15.09.2016)
Ordnung der RUB Research School (PDF)
Formulare
Checkliste Zur Antragstellung einer Promotion (PDF) (Stand 07.2023)
Antrag auf Annahme (PDF) (Stand 09.2024)
Anhang 1 Darstellung des Vorhabens (PDF) (Stand 11.2023) Alternativ kann auch eine eigene Vorlage genutzt werden.
Anhang 1 Darstellung des Vorhabens (Word) (Stand 10.2023) Alternativ kann auch eine eigene Vorlage genutzt werden.
Bei Abgabe: Gesuch auf Zulassung zum Promotionsverfahren inkl. Betreuer-Einverständnis (PDF) (Stand 08.2023)
Erklärung zur Eigenständigkeit und Verwendung von KI (PDF) (Stand: 12/2025)
Merkblätter, Leitfäden und Informationen
Merkblatt zur Aufnahme einer Promotion (PDF) (Stand: 02.2021)
Hinweise zur Einschreibung und Registrierung (PDF) (Stand: 02.2021)
Merkblatt Qualifizierungsprogramm (PDF) (Stand: 12.2023)
Anlage I (Scheinvorlage) (PDF) (Stand: 01.2023)
Merkblatt zur Einreichung der Dissertation (PDF) (Stand: 01.11.2025) (183.0 kB)
Merkblatt zur Abfassung der Dissertation (PDF) (Stand: 09.2023) (250.3 kB)
Merkblatt zur Beantragung Zertifikat RUB Research School (PDF) (Stand: 04.2021)
Leitlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis (PDF) (Amtliche Bekanntmachung vom 02.02.2019)