Außerplanmäßige Professuren

Nach §41 HG NRW  kann die Universität die Bezeichnung „außerplanmäßige Professorin“ oder „außerplanmäßiger Professor“ an Personen verleihen, die die Einstellungsvorraussetzungen einer Professorin oder eines Professors erfüllen und in Forschung und Lehre hervorragende Leistung erbringen. Die Medizinische Fakultät kann dem Rektorat zur Verleihung der Bezeichnung qualifizierte Personen vorschlagen, die die Fakultät an sich binden möchte. Den Antrag auf Verleihung der Bezeichnung „außerplanmäßige Professorin / außerplanmäßiger Professor“ nimmt die Fakultät in der Regel frühestens 5 Jahre nach Erteilung der Venia legendi entgegen. Die Frist kann auf 4 Jahre verkürzt werden, wenn der Antragsteller einen Ruf auf eine W3- oder W2- Professur erhalten und ausgeschlagen hat oder eine höchstrangige wissenschaftliche Ehrung (z. B. Leibniz-Preis oder vergleichbare Ehrungen) erhalten hat. Juniorprofessoren / Juniorprofessorinnen können den Antrag frühestens 5 Jahre nach der Ernennung zum Juniorprofessor / Juniorprofessorin stellen, falls eine positive Zwischenevaluierung vorliegt.

Nach ordnungsgemäßer Antragstellung  entscheidet der Fakultätsrat über die Eröffnung des Verfahrens. Dabei spielt auch die geplante zukünftige Einbindung der Antragstellerin oder des Antragstellers in Lehre und Forschung an der Fakultät eine Rolle. Ein abgestimmtes Lehrkonzept muss beigefügt werden.

Nach Eröffnung des Verfahrens prüft die Medizinische Fakultät mit Hilfe externer Gutachter und anhand der von ihr festgesetzten Qualitätsstandards  die Qualifikation der Antragstellerin oder des Antragstellers. Auf Beschluss des Fakultätsrates kann dann dem Rektor vorgeschlagen werden, die Bezeichnung „außerplanmäßige Professorin“ oder „außerplanmäßiger Professor“ zu verleihen.

 

Folgende Unterlagen sind im Dekanat bei Anträgen auf Verleihung des Titels „außerplanmäßige Professorin/außerplanmäßiger Professor“ einzureichen:


Formblätter und Ordnungen zum Downloaden:


ACHTUNG zu laufenden Verfahren geben wir keine Auskünfte!
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Bitte reichen Sie Ihren Antrag per E-Mail (Sciebo) ein.