Erasmus/SEMP

Am Erasmus+ Programm nehmen alle 28 Mitgliedsstaaten der EU, Island, Norwegen, Liechtenstein, die Türkei und Mazedonien teil. Dies sind die s.g. Programmländer. Die Austauschplätze sind fachspezifisch; sie wurden in Abkommen zwischen einzelnen Fachbereichen der Ruhr-Universität Bochum und den entsprechenden Fachbereichen von Partneruniversitäten vereinbart. Studierende der RUB können an den Gastuniversitäten studieren, mit denen ein Erasmus+ Kooperationsabkommen in ihrem Fachbereich besteht.

Wichtige Anlaufstelle für das Erasmus+ Programm ist zum einen das International Office, zuständig für Erstinformationen, allgemeine organisatorische Fragen und die Erasmus+ Mobilitätsstipendien. Zum anderen sind es die ERASMUS-Fachkoordinatoren in den Fachbereichen (Medizinische Auslandsberatung), zuständig für fachliche Fragen, die Bewerbung für Austauschplätze und die Auswahl der Studierenden.

Studienaufenthalt

Wer kann sich bewerben?

Medizinstudierende können durch ein Erasmus+ Studienaufenthalt gefördert werden, wenn…

  • Sie einen Studienaufenthalt an einer Partneruniversität planen
  • Sie an der RUB regulär immatrikuliert sind
  • Sie die Vorklinik (Semester 1 - 4) abgeschlossen haben

Was wird gefördert?

  • ziellandabhängige, finanzielle Zuschüsse für ihren Studienaufenthalt an einer Partneruniversität
  • akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
  • eine Befreiung von Studien-, Registrierungs-, Prüfungs-, Labor- und Bibliotheksgebühren an der Gasthochschule
  • Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Auslandsaufenthalts (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
  • ggf. einen durch Erasmus+ geförderten Onlinesprachkurs im Rahmen des Online Lingustic Support (OLS)
  • ggf. Sonderzuschüsse für einen Auslandsaufenthalt mit Kindern
  • ggf. Sonderzuschüsse für besondere Bedürfnisse
  • bis zu 24 Monate Gesamtförderungsdauer bis zu Ihrem Abschluss (inkl. Praktischem Jahr)

Über welche Dauer kann gefördert werden?

Ein Erasmus+ Studienaufenthalt kann für Mediziner bis zu 24 Monate und zusätzlich zwölf Monate im Promotionsstudium andauern. Die Förderung kann aufgeteilt und innerhalb eines Studienzyklus auch mehrfach in Anspruch genommen werden (z.B. für zwei Auslandsaufenthalte für sechs Monate).
Erasmus+ erlaubt auch eine Kombination von Studium und Praktikum: Studierende können somit einerseits an einer Gasthochschule studieren und andererseits ein Praktikum in einem Unternehmen oder einer anderen Einrichtung innerhalb derselben Mobilitätsphase absolvieren.

Gibt es besondere Anforderungen?

  • Mindestdauer pro Mobilitätsphase drei Monate (90 Tage)
  • Maximal pro Mobilitätsphase 24 Monate (720 Tage)

Praktikum

  • ziellandabhängige, finanzielle Zuschüsse für ihren Studienaufenthalt an einer Partneruniversität
  • akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
  • Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Auslandsaufenthalts (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
  • ggf. einen durch Erasmus+ geförderten Onlinesprachkurs im Rahmen des Online Lingustic Support (OLS)
  • ggf. Sonderzuschüsse für einen Auslandsaufenthalt mit Kindern
  • ggf. Sonderzuschüsse für besondere Bedürfnisse
  • bis zu 24 Monate Gesamtförderungsdauer bis zu Ihrem Abschluss (inkl. Praktischem Jahr)
*** An vielen Erasmus+ Programmuniversitäten können Sie sich im Rahmen eines Erasmus+ Praktikum gegen Zahlung des Semester- oder Sozialbeitrages immatrikulieren, sodass Sie alle Vorteile nutzen genießen können. Bitte informieren Sie sich direkt an der Programmuniversität ***

Wer kann sich bewerben?

Medizinstudierende können durch ein Erasmus+ Praktikum gefördert werden, wenn Sie

  • ein Praktikum in einem der 33 Erasmus+-Programmländer absolvieren
    an der RUB regulär immatrikuliert sind
    ihre 24 Monate Erasmus+ Förderung noch nicht ausgeschöpft haben

Was wird gefördert?

  • ziellandabhängige, finanzielle Zuschüsse für ihren Studienaufenthalt an einer Partneruniversität
  • akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
  • Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Auslandsaufenthalts (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
  • ggf. einen durch Erasmus+ geförderten Onlinesprachkurs im Rahmen des Online Lingustic Support (OLS)
  • ggf. Sonderzuschüsse für einen Auslandsaufenthalt mit Kindern
  • ggf. Sonderzuschüsse für besondere Bedürfnisse
  • bis zu 24 Monate Gesamtförderungsdauer bis zu Ihrem Abschluss (inkl. Praktischem Jahr)

Über welche Dauer kann gefördert werden?

Ein Erasmus+ Studienaufenthalt kann für Mediziner bis zu 24 Monate und zusätzlich zwölf Monate im Promotionsstudium andauern. Die Förderung kann aufgeteilt und innerhalb eines Studienzyklus auch mehrfach in Anspruch genommen werden (z.B. für zwei Auslandsaufenthalte für sechs Monate).
Erasmus+ erlaubt auch eine Kombination von Studium und Praktikum: Studierende können somit einerseits an einer Gasthochschule studieren und andererseits ein Praktikum in einem Unternehmen oder einer anderen Einrichtung innerhalb derselben Mobilitätsphase absolvieren.

Gibt es besondere Anforderungen?

  • Mindestdauer pro Mobilitätsphase zwei Monate (60 Tage)
  • Maximal pro Mobilitätsphase 24 Monate (720 Tage)


Ausnahme Schweiz

Die Schweiz nimmt seit 2014 nicht mehr am Erasmus+ Programm teil. Sie haben zwei Möglichkeiten für eine Praktikumsförderung:
1. Über das PROMOS-Programm
2. Über eine Einzelförderung einer Schweizer Partneruniversität (Universität Basel, Université de Lausanne) im Rahmen des Swiss-European Mobility Programms.


Fristen

Für einen Studienaufenthalt senden Sie Ihre Bewerbung bis zum 15. Januar für einen Aufenthalt im darauffolgenden Akademischen Jahr an die Medizinische Auslandsberatung.


Für ein Praktikum füllen Sie die Online-Stipendienbewerbung spätestens einen Monat (30 Tage) vor Beginn des Praktikums aus.


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Links

Ansprechpartner/in

Clara Denneborg, M.A.
Tel: +49 (0)234 / 32-28415
MA 1/48