Vor der Bewerbung

Vor Ihrer Bewerbung sollten Sie sich im Besten Fall bereits Gedanken gemacht haben, welche Gastuniversität für Sie in Frage kommt. Folgende Fragen sollen Ihnen bei Ihrer Entscheidung helfen:

  • Beherrsche ich die Sprache, um Vorlesungen folgen und Klausuren mitschreiben zu können bzw. dem Krankenhausalltag folgen zu können?
  • Inwieweit ist das Curriculum der Gastuniversität mit meinem Stundenplan vereinbar?
  • Wann beginnt/endet das Semester an der Gastuniversität?
  • Würde ich auch die Verlängerung meines Studiums um ein bis zwei Semester, je nach Aufenthalt, in Kauf nehmen?


Ein Auslandaufenthalt erfordert einen relativ hohen organisatorischen Aufwand seitens der Studierenden, sodass Sie sich durchaus bereits ein bis zwei Jahre vor Ihrem geplanten Auslandssemester mit mit diesem Thema auseinandersetzen sollten.

Eine Liste der Kooperationspartner finden Sie hier.

Ausfüllen des Bewerbungsbogens

Haben Sie sich für eine Gastuniversität entschieden, müssen Sie sich zunächst bei uns bewerben. Dazu füllen Sie den Bewerbungsbogen aus. Dieser gilt sowohl für das Erasmus Program, als auch für Auslandsaufenthalte an unseren Schweizer Kooperationsuniversitäten im Rahmen des Swiss-European Mobility Programme (SEMP).

Wahl der Gastuniversität
Sie haben die Möglichkeit zwei Universitäten anzugeben. Wir werden versuchen, Ihren Wünschen nachzukommen und einen Studienplatz an der Universität mit höchster Priorität zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, erhalten Sie ohne weitere Rückfragen den Platz an der von Ihnen angegebenen zweiten Universität. In seltenen Fällen kann es auch bei Ihrer Zweitwunschuniversität vorkommen, dass Sie keinen Platz erhalten haben. In diesem Fall haben Sie noch einmal die Möglichkeit sich im Rahmen des Nachrückverfahrens erneut zu bewerben. In jedem Fall werden Sie von uns informiert.

Sprachvoraussetzungen
Je nach Gastuniversität werden unterschiedliche Anforderungen an das nachzuweisende Sprachniveau gestellt. Hinweise dazu finden Sie unter Kooperationen der Fakultät und auf den Webseiten der Partneruniversitäten. Das Abitur wird als Sprachnachweis akzeptiert.

Universitäten, bei denen auch eine Angabe in Englisch aufgeführt ist, bieten in der Regel auch Vorlesungen/Kurse in englischer Sprache an, sodass Sie hier nicht zwangsläufig die Landessprache sprechen müssen. Dennoch ist es zu empfehlen die Sprache des Gastlandes zumindst grundlegend zu beherrschen. Das Zentrum für Fremdsprachenausbildung der RUB hat ein breites Angebot an Sprachkursen, welches hierfür gut genutzt werden kann. Es werden außerdem speziell für Medizinstudierende Fachsprachkurse in Englisch und Französich angeboten.

Einzureichende Unterlagen
Als E-Mail und in einem PDF sind sowohl der Erasmus+ Bewerbungsbogen als auch das Motivationsschreiben, der Sprachnachweis, ein Lichtbild und die aktuelle Studienbescheinigung einzureichen.

Bewerbungsfrist

Bis zum 15.01. eines Jahres für das darauffolgende Akademische Jahr (z.B. bis zum 15.01.2020 für das Akademische Jahr 2020/2021).

Ihre Bewerbung richten Sie per

  • E-Mail als
  • ein PDF und
  • ordentlich beschriftet (Vorname Name, Akademisches Jahr)

an die Medizinische Auslandsberatung.

Es können nur Bewerbungen akzeptiert werden, die vollständig ausgefüllt (inkl. Unterschrift) und fristgerecht eingereicht wurden.

Nachrücker

Sie haben die Bewerbungsfrist verpasst oder keinen Studienplatz für die von Ihnen angegebenen Universitäten erhalten können?

 Sofern nicht alle Austauschplätze vergeben werden konnten, haben Sie noch einmal die Möglichkeit sich in einem zweiten Bewerbungsdurchgang (ca. April eines Jahres) erneut zu bewerben. Ob noch freie Plätze vorhanden sind, erfahren Sie zu Ende Februar eines Jahres unter der Rubrik Aktuelles und unter der Rubrik "Studium im Ausland" auf unserem Schwarzen Brett.

Was passiert nach Abgabe meiner Bewerbung?

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist findet innerhalb weniger Wochen das Auswahlverfahren statt und Sie werden über die Entscheidung per E-Mail informiert.

Online-Stipendienantrag

Herzlichen Glückwunsch, Sie haben es geschafft und einen vorläufigen Studienplatz an Ihrer Wunschuniversität erhalten.
Sobald Sie die Zusage für Ihren Austauschplatz erhalten haben, reichen Sie den ausgedruckten und von Ihnen unterschriebenen Stipendienantrag in Papierform fristgerecht in der Auslandsberatung (MA BF 01/598) ein. Gerne können Sie dafür den Briefkasten vor der Abteilung nutzen. Die Frist zur Abgabe des Stipendienantrages wird Ihnen gesondert mitgeteilt.
Erst mit fristgerechter Abgabe Ihres Stipendienantrages erhalten Sie endgültig den Studienplatz. Sollten Sie den Antrag nicht fristgerecht einreichen, wird Ihnen Ihr Austauschplatz entzogen und an jemand anderes vergeben.

Hier finden Sie den Erasmus-Online-Stipendium Antrag (nicht für die Schweiz!).

Sollten Sie eine Zusage für die Universitäten Basel oder Universität Lausanne erhalten haben, füllen Sie bitte die Bewerbung für Studienaufenthalte weltweit aus.
Alternativ zum Erasmus+ Programm hat die Schweizer Regierung das sog. "Swiss-European Mobility Programme" (SEMP) aufgesetzt, das EU-Studierenden einen Studienaufenthalt an Schweizer Hochschulen ermöglicht, mit denen Partnerschaftsabkommen bestehen (ähnlich den Erasmus-Kooperationen). Die Studierenden erhalten während des 1- bis 2-semestrigen Aufenthaltes kein Erasmus-Stipendium von RUB, sondern Stipendien aus dem Schweizer Programmfonds. Bitte setzen Sie sich zudem mit dem International Office der Universität Basel bzw. Lausanne bzgl. Ihrer Förderung in Verbindung.

Weitere Informationen zum Erasmus Förderprogramm finden Sie auf den Seiten des
International Office.

Bewerbung an der Partneruniversität und Learning Agreement

Nach Abgabe des Erasmus-Online-Stipendium Antrages werden Sie offiziell bei Ihrer Austauschuniversität nominiert. Dennoch müssen Sie sich entweder noch an der jeweiligen Partneruniversität registrieren oder bewerben. Sollte die Gastuniversität nicht mit näheren Informationen bezüglich Registrierung oder Bewerbung auf Sie zukommen, wenden Sie sich bitte direkt an den entsprechenden Erasmus Koordinator. Bitte beachten Sie auch die jeweiligen Bewerbungsfristen im Ausland. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Das Learning Agreement ist die Vereinbarung zwischen Ihnen und den Partneruniversitäten, welche Studienleistungen Sie im Ausland erbringen werden. Die verschiedenen Universitäten handhaben auch hier die Abgabe der Learning Agreements teilweise sehr unterschiedlich. Erkundigen Sie sich daher frühzeitig über die Modalitäten Ihrer Austauschuniversität.

Bitte beachten Sie zum Learning Agreement auch die Hinweise des International Office.

Insbesondere ist hier darauf zu achten, dass Sie mindestens 15 ECTS Punkte pro Semester erzielen. Dies bedeutet, dass auf Ihrem am Ende Ihres Aufenthaltes erstellten Transcript of Records mindestens 15 ECTS Punkte erfasst worden sein müssen. Ansonsten kann es zu einer (Teil)-Rückforderung des Stipendiums kommen.
Für im Ausland nicht bestandene Veranstaltungen erhalten Sie keine ECTS Punkte in Ihrem Transcript of Records. Achten Sie daher bereits bei der Erstellung Ihres Learning Agreement darauf, Ihre Veranstaltungen so zu wählen, dass Sie genügend ECTS Punkte erzielen können.

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Ansprechpartner/in

Clara Denneborg, M.A.
Tel: +49 (0)234 / 32-28415
MA 1/48