Mittelverwendung / Projektlaufzeit

Die Verwendung der Mittel ist streng an das geförderte Projekt gebunden; eine Umwidmung der Mittel auf ein anderes Forschungsprojekt ist nicht zulässig. Die Inanspruchnahme der Fördermittel ist grundsätzlich erst nach Vorlage notwendiger Projektvoraussetzungen (z. B. Ethikvotum, Tierversuchsgenehmigung) erlaubt. Die Genehmigungen sind dem Forschungsreferat vorzulegen. Der Start eines Forschungsprojektes muss spätestens sechs Monate nach der FoRUM Bewilligung erfolgen. Die Regellaufzeit beträgt 12 bzw. 18 Monate ab Bewilligung. Innerhalb dieser Zeit müssen mindestens 25 % der Fördermittel verausgabt werden. Nach Ablauf von max. 24 Monaten muss die Verausgabung der restlichen 75 % erfolgt sein. Ein Abschlussbericht ist spätestens 6 Monate nach Ablauf der Förderzeit vorzulegen.

Bei Überschreitung der Förderhöchstdauer werden noch vorhandene FoRUM Mittel erst nach Vorlage einer Stellungnahme mit Zeit- und Finanzplan ausgeschüttet. Die Mittel verfallen und werden für andere Projekte freigegeben, wenn nicht spätestens 6 Monate nach Aufforderung die Stellungnahme vorgelegt wird.