Mittelverwaltung

Die Bewirtschaftung der Mittel erfolgt nach DFG-Richtlinien. Die Verwaltung der bewilligten Mittel erfolgt bei der Verwaltung der Medizinischen Einrichtungen der RUB mit einer eigenen Finanzstelle. Für die Personaleinstellungen an den Kliniken sind die Mittel durch Vorlage eines entsprechenden Gehaltsnachweises über die Klinikverwaltung abzurufen.