Fördermaßnahmen

Die Hauptfördermaßnahmen umfassen:

  • Leistungsorientierte Prämierung
  • Anschubfinanzierungen, Ergänzungsausstattungen, Rückkehrstipendien, Doktorandenstipendien und Clinician Scientist-Stellen mit drei Modulen

Budgets für die einzelnen Maßnahmen werden vom Fakultätsrat auf Empfehlung des FoRUM Beirats vorbehaltlich zur Verfügung stehender Mittel festgelegt.

Für die Maßnahmen gelten folgende Grundsätze:

  1. Budgetierte und qualifizierte Prämierung [= leistungsorientierte Mittelvergabe (LOM)] von drittmittelgeförderten Projekten (Drittmittel-LOM; Anteil 40%) und Publikationen (Bibliometrie-LOM; Anteil 60%)

    Die jährliche Drittmittel-LOM basiert auf dem zwei Jahre zurückliegenden 3-Jahres-Zeitraum. Entsprechend der für die LOM des Landes NRW wirksamen Erhebung erfolgt die intramurale Bonifizierung von Drittmittelprojekten auf Ausgabenbasis. Anerkannt werden Drittmittel, bei denen die Voraussetzungen gemäß § 71 Hochschulgesetz und Drittmitteldefinition vorliegen. Es wird folgende Gewichtung der Drittmittel über die Geldgeber vorgenommen:

    • Faktor 5:  DFG, SFB
    • Faktor 3:  BMBF, EU, Stiftungen mit peer-review-Verfahren
    • Faktor 1:  Industrie, Stiftungen ohne peer-review-Verfahren

    Die Drittmittelleistungen werden im Rahmen des LOM-Verfahrens für jede strukturell selbständige Abteilung/Klinik der Medizinischen Fakultät ermittelt. Entsprechend des prozentualen Anteils an der Summe, der für die Fakultät insgesamt
    zu berücksichtigenden Drittmittel, werden die Prämierungsbeträge jeder Abteilung/Klinik ermittelt. Großinvestitionen und Sachmittelzuwendungen > 125.000 € werden nicht prämiert.

    Die jährliche Bibliometrie-LOM basiert auf dem zwei Jahre zurückliegenden 5-Jahres-Zeitraum. Zu diesem Zweck erfolgt die ein-
    richtungsspezifische Erfassung der Publikationen mit dem EVALuna Biblio System durch EVALuna Beauftragte der einzelnen Abteilung/Klinik, die Zugriff auf die passwortgeschütze Datenbank haben. Die Bibliometrie-Prämierung einer Abteilung/Klinik basiert auf dem kumulativen pJCS-Wert (publikationstypspezifischer Journal Citation Score) aller zugelassenen Publikationen der zu berücksichtigenden fünf Jahre. Zulassungskriterien sind:

    • Listung der Publikation im Web of Science (Clarivate Analytics)
    • Publikationstyp: Article, Review, Editorial, Letter, Note, News Item
    • Publikationszeitpunkt: innerhalb der zu berücksichtigenden 5 Jahre
    • Angabe mindestens einer institutionellen Adresse der Bochumer Medizinischen Fakultät auf der Publikation

    Ausschlaggebend für die Berechnung der Bibliometrie-Prämierung einer Abteilung/Klinik ist der prozentuale Anteil des jeweiligen pJCS-Wertes an der Gesamtleistung der Fakultät.

  2. Anschubfinanzierungen und Verbundprojekte

    Anschubfinanzierungen und Verbundprojekte können bis insgesamt max. 80.000 € gefördert werden. Die Förderung von Personalstellen kann bis max. 18 Monate erfolgen. Für Sachmittel gilt eine Förderobergrenze in Höhe von max. 15.000 €. Reisekosten für Kongressteilnahmen und Publikationskosten werden nicht übernommen. Ebenfalls nicht übernommen werden die Gebühren der Ethikkommission. Für FoRUM-Anträge kann bei der Ethikkommission gemäß Gebührenordnung § 2 Abs. 2 eine Befreiung beantragt werden.

    Nicht gesponserte Arzneimittelstudien (Investigator Initiated Trials) können im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens bis zu einer Höhe von 10.000 € gefördert werden. Voraussetzungen sind die Vorlage eines Ethikvotums sowie eine positive Bewertung der Studie durch ein unabhängiges Mitglied der Fakultät.

  3. Ergänzungsausstattung für qualifizierte drittmittelgeförderte Projekte (DFG, BMBF, Krebshilfe oder vergleichbar)

  4. Rückkehrstellen für max. 1 Jahr, ggf. mit Sachmittelunterstützung

  5. Doktorandenstipendien im Rahmen des „Strukturierten Promotionsprogramms“ für max. 1 Jahr.
    Die Promotionsstipendien dienen der erfolgreichen Durchführung einer experimentellen Doktorarbeit durch eine einjährige Unterbrechung des Studiums. Die Gesamtsumme für jedes Stipendium beträgt maximal 9.400 €. Dabei erhält der Doktorand/die Doktorandin ein Stipendium von 8.400 €, ausgezahlt in Monatsraten von 700 €. Die betreuende Arbeitsgruppe erhält 1.000 € als Sachmittel für die Durchführung der Arbeit.

  6. Die Förderung von Clinician Scientist-Stellen beinhaltet die Finanzierung von klinischen Mitarbeiterstellen, die die Freistellung von jungen, herausragenden Wissenschaftler*innen ermöglichen sollen, damit sich diese für einen dem gewählten Programm-Modul entsprechenden Zeitraum ganz dem Fortschritt ihrer Forschungstätigkeit widmen können.
    Dadurch sollen Arbeiten abgeschlossen und publiziert werden, die eine zeitnahe Habilitation, Bewerbung auf eine Juniorprofessur oder eine entsprechende Qualifikation für einen weiteren, wissenschaftlichen Karriereschritt ermöglichen.

Vom Fakultätsrat vorgesehene strukturelle Frauenfördermaßnahmen sind bei den dezentralen Gleichstellungsbeauftragten der Medizinischen Fakultät zu beantragen („mQuadrat Programm“).