Förderinstrumente

Förderinstrumente sind die Bereitstellung von Personalmitteln sowie von Sachmitteln.

Im Rahmen der personenbezogenen Förderung soll insbesondere die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses gefördert werden. Die Zuweisung von Personalmitteln für qualifizierte Nachwuchsforscher*innen soll vornehmlich der Förderung der anwendungsbezogenen Verbundforschung zwischen theoretischer und klinischer Medizin dienen. Die Beantragung von Mitteln für die eigene Stelle ist nur in geprüften Einzelfällen für qualifizierte Nachwuchswissen-
schaftler*innen möglich, die eigenständige Forschung betreiben.
Rückkehrstellen können für Postdoktoranden*innen (i. d. R. nicht älter als 35 Jahre), die sich zeitweise in Ländern mit hohem wissenschaftlichem Niveau (USA, Australien, Europa, Japan) aufhalten, zur Fortsetzung ihrer wissenschaftlichen Arbeit an
der Medizinischen Fakultät der RUB beantragt werden.
Doktorandenstipendien werden im Rahmen der Nachwuchsförderung in einem eigenen Programm („Strukturiertes Promotionsprogramm“) vergeben.

Die Förderung mit Sachmitteln soll der Unterstützung des laufenden Bedarfs eines Forschungsvorhabens, sofern dieses nicht aus Drittmitteln finanziert wird, sowie der Verbesserung bzw. der Ergänzung der Grundausstattung dienen. Die Sach-
mittelförderung kann auch für Rückkehrstipendiaten an der Medizinischen Fakultät der RUB beantragt werden.

Um Anreize zur Einwerbung von Drittmitteln zu schaffen und den Forschungsoutput zu erhöhen, erfolgt eine leistungsorientierte Prämierung (siehe „Fördermaßnahmen“).