Berechtigung zur Antragstellung

Antragsberechtigt sind alle promovierten Mitglieder der Medizinischen Fakultät der RUB unter Berücksichtigung folgender Voraussetzungen. Berechtigt als Hauptantragsteller*in (Erstantragsteller*in) sind ausschließlich Kliniker*innen oder an den Kliniken tätige Wissenschaftler*innen.
Antragsteller*innen der vorklinischen bzw. klinisch-theoretischen Abteilungen dürfen FoRUM Mittel nur im Rahmen von Verbundprojekten zusammen mit mindestens einem klinischen Kooperationspartner beantragen. Die Fördermittel werden dem Hauptantragsteller/der Hauptantragstellerin an der Klinik zugewiesen.
Wurde ein Forschungsvorhaben bereits durch FoRUM gefördert, kann ein neuer Antrag desselben (federführenden) Antragstellers/derselben (federführenden) Antragstellerin erst nach Abschluss des Vorprojektes eingereicht werden. Bei Verbundprojekten muss ein(e) verantwortliche(r) Sprecher(in) gewählt werden. Bei fakultätsübergreifenden Anträgen muss für den auf andere Fakultäten fallende Anteil die Bereitstellung der vorhandenen Mittel von dort bzw. der zuständigen Stelle bestätigt werden.