Forschungsbeirat

Der Fakultätsrat benennt auf Vorschlag des Dekans einen Beirat, dessen Mitglieder in der Leitung wissenschaftlicher Arbeitsgruppen, der Einwerbung von Drittmitteln und in der Begutachtung von Forschungsprojekten ausgewiesen sein sollen. Der Beirat besteht aus 12 Professoren/innen und zwei wissenschaftlichen Mitarbeitern/innen. Vorsitzender/e ist der/die Forschungsdekan/in der Medizinischen Fakultät der RUB. Der/die Vorsitzende der KOFFER (Kommission für Finanzautonomie und Ergänzungsmittel) ist Kraft seines/ihres Amtes Mitglied des Forschungsbeirates. Der Beirat soll die gesamte Breite der medizinischen Forschung repräsentieren.

Der Beirat wird für eine Amtszeit von 2 Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Der Beirat hat die Aufgabe, Entscheidungen für die Vergabe von Fördermitteln zur Beschlussfassung durch den Fakultätsrat vorzubereiten. Die Empfehlungen des Beirats an den Fakultätsrat werden rechtzeitig schriftlich vorgelegt und durch den Vorsitzenden/die Vorsitzende im Rahmen der Fakultätsratssitzungen vorgetragen. Der Beirat gibt sich seine Geschäftsordnung selbst.

Darüber hinaus ist ein Forschungsreferat für die formale Bearbeitung der Anträge und für die Organisation des Betriebes eingerichtet und mit einem/einer wissenschaftlichen Mitarbeiter/in besetzt.