Begutachtung / Berichterstattung

Der Beirat benennt für jeden Antrag einen Berichterstatter/eine Berichterstatterin. Der Berichterstatter/die Berichterstatterin trägt seine/ihre Beurteilung des Antrages dem Beirat vor und gibt dazu eine kurze schriftliche Stellungnahme, die folgende Kernpunkte zu berücksichtigen hat:

  • Feststellung der Förderungspriorität
  • Empfehlung für den Förderumfang

Für alle Projekte kann ein/e externe/r Gutachter/in befragt werden, für Anträge über ein Fördervolumen von > 10.000 Euro muss mindestens ein externes Gutachten eingeholt werden. Der Beirat beschließt mit einfacher Mehrheit über die Anträge und legt sie dem Fakultätsrat zur Beschlussfassung vor. Der Beirat ist nicht an die Empfehlungen des/der Berichterstatter/in oder des/der externen Gutachters/in gebunden; sie dienen jedoch als Grundlage für die beiratsinterne Diskussion.