Clinician Scientist Programm der RUB
Allgemeine Voraussetzungen und Hinweise
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Die Kandidat*innen können selbst als Antragsteller*in fungieren.
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Die freizustellenden Personen sollen zum Zeitpunkt der Antragstellung promoviert sein. In Einzelfällen kann eine Bescheinigung der Promotionskommission über bereits vollständig erfüllte Promotionskriterien vorgelegt werden.
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Die Antragsteller*innen befinden sich auf Hausstellen.
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Die Vorlage einer Freistellungszusage des Klinikleiters/der Klinikleiterin ist dem Antrag beizufügen.
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Ebenfalls beizufügen ist eine Befürwortung der Geschäftsführung der jeweiligen Klinik.
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Die Bewerber*innen werden von zwei Mentor*innen betreut, die einen klinisch-theoretischen/vorklinischen sowie einen klinischen Fachbereich vertreten. Die Mentor*innen besitzen mind. die Qualifikationsstufe der Habilitation.
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In der Regel wird an eine selbständige Abteilung nur eine Clinician Scientist-Stelle pro Modul und Jahr vergeben. Die Stellen sind personengebunden.
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Sollten experimentelle Vorhaben geplant sein, kann die endgültige Genehmigung erst nach Vorlage eines entsprechenden positiven Votums der Ethik- oder Tierschutzkommission erfolgen.
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Die Vergabe der Clinician Scientist-Stellen erfolgt kompetitiv in Abhängigkeit verfügbarer Fördermittel.
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Zum Ende der Förderung ist der FoRUM Kommission ein Abschlussbericht vorzulegen.
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Die Vorlage eines Zwischen- bzw. Abschlussberichtes bereits zuvor geförderter Rotationsstellen bzw. Clinician Scientist-Stellen ist Voraussetzung für eine Berücksichtigung neuer Anträge aus den entsprechenden Einrichtungen.
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Anträge auf Verlängerung oder erneute Beantragungen für bereits geförderte Empfänger*innen im Rahmen eines Moduls sind nicht möglich.
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Anträge müssen fristgerecht und vollständig beim Forschungsreferat der Medizinischen Fakultät eingereicht werden.