Clinician Scientist Programm der RUB

Allgemeine Voraussetzungen und Hinweise

  • Die Kandidat*innen können selbst als Antragsteller*in fungieren.

  • Die freizustellenden Personen sollen zum Zeitpunkt der Antragstellung promoviert sein. In Einzelfällen kann eine Bescheinigung der Promotionskommission über bereits vollständig erfüllte Promotionskriterien vorgelegt werden.

  • Die Antragsteller*innen befinden sich auf Hausstellen.

  • Die Vorlage einer Freistellungszusage des Klinikleiters/der Klinikleiterin ist dem Antrag beizufügen.

  • Ebenfalls beizufügen ist eine Befürwortung der Geschäftsführung der jeweiligen Klinik.

  • Die Bewerber*innen werden von zwei Mentor*innen betreut, die einen klinisch-theoretischen/vorklinischen sowie einen klinischen Fachbereich vertreten. Die Mentor*innen besitzen mind. die Qualifikationsstufe der Habilitation.

  • In der Regel wird an eine selbständige Abteilung nur eine Clinician Scientist-Stelle pro Modul und Jahr vergeben. Die Stellen sind personengebunden.

  • Sollten experimentelle Vorhaben geplant sein, kann die endgültige Genehmigung erst nach Vorlage eines entsprechenden positiven Votums der Ethik- oder Tierschutzkommission erfolgen.

  • Die Vergabe der Clinician Scientist-Stellen erfolgt kompetitiv in Abhängigkeit verfügbarer Fördermittel.

  • Zum Ende der Förderung ist der FoRUM Kommission ein Abschlussbericht vorzulegen.

  • Die Vorlage eines Zwischen- bzw. Abschlussberichtes bereits zuvor geförderter Rotationsstellen bzw. Clinician Scientist-Stellen ist Voraussetzung für eine Berücksichtigung neuer Anträge aus den entsprechenden Einrichtungen.

  • Anträge auf Verlängerung oder erneute Beantragungen für bereits geförderte Empfänger*innen im Rahmen eines Moduls sind nicht möglich.

  • Anträge müssen fristgerecht und vollständig beim Forschungsreferat der Medizinischen Fakultät eingereicht werden.