Erasmus+

Am Erasmus+ Programm nehmen alle 28 Mitgliedsstaaten der EU, Island, Norwegen, Liechtenstein, die Türkei und Mazedonien teil. Dies sind die s.g. Programmländer. Die Austauschplätze sind fachspezifisch; sie wurden in Abkommen zwischen einzelnen Fachbereichen der Ruhr-Universität Bochum und den entsprechenden Fachbereichen von Partneruniversitäten vereinbart. Studierende der RUB können an den Gastuniversitäten studieren, mit denen ein ERASMUS-Kooperationsabkommen in ihrem Fachbereich besteht.

Wichtige Anlaufstelle für das Erasmus+ Programm ist zum einen das International Office, zuständig für Erstinformationen, allgemeine organisatorische Fragen und die Erasmus+ Mobilitätsstipendien. Zum anderen sind es die ERASMUS-Fachkoordinatoren in den Fachbereichen (Medizinische Auslandsberatung), zuständig für fachliche Fragen, die Bewerbung für Austauschplätze und die Auswahl der Studierenden.

Studienaufenthalt

  • ziellandabhängige, finanzielle Zuschüsse für ihren Studienaufenthalt an einer Partneruniversität
  • akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
  • eine Befreiung von Studien-, Registrierungs-, Prüfungs-, Labor- und Bibliotheksgebühren an der Gasthochschule
  • Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Auslandsaufenthalts (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
  • ggf. einen durch Erasmus+ geförderten Onlinesprachkurs im Rahmen des Online Lingustic Support (OLS)
  • ggf. Sonderzuschüsse für einen Auslandsaufenthalt mit Kindern
  • ggf. Sonderzuschüsse für besondere Bedürfnisse
  • bis zu 24 Monate Gesamtförderungsdauer bis zu Ihrem Abschluss (inkl. Praktischem Jahr)

Praktikum

  • ziellandabhängige, finanzielle Zuschüsse für ihren Studienaufenthalt an einer Partneruniversität
  • akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
  • Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Auslandsaufenthalts (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
  • ggf. einen durch Erasmus+ geförderten Onlinesprachkurs im Rahmen des Online Lingustic Support (OLS)
  • ggf. Sonderzuschüsse für einen Auslandsaufenthalt mit Kindern
  • ggf. Sonderzuschüsse für besondere Bedürfnisse
  • bis zu 24 Monate Gesamtförderungsdauer bis zu Ihrem Abschluss (inkl. Praktischem Jahr)
*** An vielen Erasmus+ Programmuniversitäten können Sie sich im Rahmen eines Erasmus+ Praktikum gegen Zahlung des Semester- oder Sozialbeitrages immatrikulieren, sodass Sie alle Vorteile nutzen können. Bitte informieren Sie sich direkt an der Programmuniversität ***


Ausnahme Schweiz:

Die Schweiz nimmt seit 2014 nicht mehr am Erasmus+ Programm teil. Sie haben zwei Möglichkeiten für eine Praktikumsförderung:
1. Über das PROMOS-Programm
2. Über eine Einzelförderung einer Schweizer Partneruniversität (Universität Basel, Université de Lausanne) im Rahmen des Swiss-European Mobility Programms. Dazu bewerben Sie sich direkt bei der entsprechenden Hochschule.


Fristen

Für einen Studienaufenthalt senden Sie Ihre Bewerbung bis zum 15. Januar für einen Aufenthalt im darauffolgenden Akademischen Jahr an die Medizinische Auslandsberatung.


Für ein Praktikum füllen Sie die Online-Stipendienbewerbung spätestens einen Monat (30 Tage) vor Beginn des Praktikums aus.


PROMOS

Das Programm zur Steigerung der Mobilität von Studierenden deutscher Hochschulen soll im Kontext der Bologna-Reform mit Stipendien für kurzfristige Auslandsaufenthalte (ein bis sechs Monate) einen Beitrag zur Steigerung der Auslandsmobilität von Studierenden leisten.

Sie erhalten ein ziellandabhängiges monatliches Teilstipendium sowie einen Reisekostenzuschuss für einen Auslandsaufenthalt an einer zentralen Partneruniversität (außerhalb der Erasmus Programmländer und der Schweiz) im Rahmen eines zentralen Austauschprogrammes der RUB.

Förderungsfähig sind Auslandsaufenthalte im Rahmen eines Studienaufenthaltes, zur Anfertigungen für Abschlussarbeiten und für studienrelevante Praktika sowie Studienreisen in Gruppen.

Eine Förderung in den s.g. AEN und MAUI-Ländern (Nordamerika und Australien) ist für Medizinstudierende leider ausgeschlossen. Bitte erkundigen Sie sich im International Office, ob für Sie die entsprechende Gasthochschule außerhalb dieser Länder in Betracht kommt.

Bitte beachten Sie, dass es pro Förderjahr nur einmal möglich ist, sich um eine PROMOS-Förderung zu bewerben! Wägen Sie daher ab, welche Bewerbungsfrist für Sie am geeignetsten ist. Im Rahmen der März- und Junifrist können auch Bewerbungen für eine Förderung von laufenden Praktika oder Aufenthalten zur Anfertigung der Abschlussarbeit eingereicht werden, insofern diese fristgerecht und vollständig vor Ende des Aufenthaltes vorliegen.

Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten unseres International Office/PROMOS.

Fristen

Für jedes PROMOS-Förderjahr gibt es drei Bewerbungsfristen:

1. November
Für Praktika, Aufenthalte zur Anfertigung der Abschlussarbeit und Studienreisen im folgenden Jahr sowie für Studienaufenthalte im nächsten Sommersemester)

1. März
Für Praktika, Aufenthalte zur Anfertigung der Abschlussarbeit und Studienreisen im laufenden Jahr sowie für Studienaufenthalte im nächsten Wintersemester)

1. Juni
Für Praktika, Aufenthalte zur Anfertigung der Abschlussarbeit und Studienreisen im laufenden Jahr sowie für Studienaufenthalte im nächsten Wintersemester)


LabExchange

Durch forschungsorientierte kurzzeitige Auslandsaufenthalte erhalten Studierende die Möglichkeit, Ihr Studium durch Forschungsaktivitäten im internationalen Kontext fachlich sinnvoll zu ergänzen.

LabExchange vergibt Fördermittel zur Realisierung von kurzzeitigen forschungsorientierten Auslandsaufenthalten, z.B. Labor-, Forschungspraktika, Forschungsarbeiten in Archiven, Bibliotheken, Universitätssammlungen, Mitarbeit an Forschungsprojekten etc., die an einer Partnerhochschule im Ausland durchgeführt werden.

Studierende erhalten Zuschüsse zu Reisekosten und Unterkunftskosten. Es werden länderspezifische Reisekostenzuschüsse zwischen 125 € und max. 3.475 € und monatliche Unterkunftskosten zwischen 300 € und max. 500 €, je nach Zielland und Aufenthaltsdauer, gewährt. Der Höchstsatz der Förderung richtet sich dabei an den länderspezifischen Pauschalen für Reisekosten und Teilstipendienraten von PROMOS.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Fristen

Für jedes LabExchange-Förderjahr gibt es drei Bewerbungsfristen:

15. Januar
Für Aufenthalte, die zwischen dem 1. März und dem 30. Juni desselben Jahres beginnen

15. Mai
Für Aufenthalte, die zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober desselben Jahres beginnen

15. September
Für Aufenthalte, die zwischen dem 1. November desselben Jahres und dem 28./29. Februar des Folgejahres beginnen


DAAD

Der Deutsche Akademische Austauschienst bietet viele Informationen rund um das Thema studieren im Ausland. In der DAAD-Stipendiendatenbank können Sie gezielt herausfinden, ob für Ihren individuellen Auslandsaufenthalt ein Stipendium vergeben werden kann.

MyStipendium

MyStipendium bietet ebenfalls eine Vielzahl passender Finanzierungsmöglichkeiten für Ihren Auslandsaufenthalt.


RISE weltweit

Medizinstudierende haben die Möglichkeit, mit Forschern auf der ganzen Welt zusammenzuarbeiten, die zur praktischen Unterstützung ihres Projekts deutsche Studierende in ihre Arbeitsgruppe aufnehmen wollen. Der DAAD unterstützt die Forschungsaufenthalte mit einem monatlichen Vollstipendium und einer Reisekostenpauschale.

Die Praktika finden in der vorlesungsfreien Zeit im Sommer statt, wobei die Laufzeit - zwischen 6 Wochen und 3 Monaten - individuell vereinbart werden kann.

Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen !

Auslands-BAföG

Auch gesetzliche Förderungen wie das BAföG können unter Umständen Ihr Auslandsstudium finanziell unterstützen, selbst wenn Sie in Deutschland keines beziehen können. Der Grund sind höhere Kosten durch den Auslandsaufenthalt.

Beziehen Sie bereits Inlands-BAföG, können Sie dies jedoch nicht einfach mit ins Ausland nehmen. Für das Auslands-BAföG sind spezielle kommunale Ämter zuständig.
Liegen die Förderungsvoraussetzungen vor, besteht ein Rechtsanspruch gemäß § 5 BAföG, § 16 BAföG.

Nähere Informationen finden Sie unter hier.

Bildungs- und Studienkredite

Zur Finanzierung eines (Ausland)-Studiums bieten das Bundesverwaltungsamt sowie zahlreiche (private) Kreditinstitute individuelle Förderungsmöglichkeiten an.

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