GOING ABROAD

Ein Auslandsaufenthalt kann nicht nur zu einem Karrieresprungbrett werden, sondern auch die persönliche Entwicklung positiv beeinflussen. Darum bietet die Ruhr-Universität Bochum zahlreiche Möglichkeiten ein oder mehrere Semester im Ausland zu studieren, ein oder mehrere PJ-Tertiale im Ausland zu absolvieren oder in verschiedenen Fachabteilungen ausländischer Krankenhäuser zu famulieren.



Studienaufenthalt

Im Rahmen eines Studienaufenthalts können Sie ein oder zwei Semester an Ihrer Wunschuniversität studieren. Studierende der Medizin können ab dem 5. Fachsemester Ihre Auslandspläne in die Tat umsetzen. Nach Neuordnung des integrierten Reformstudiengangs (iRM) bietet sich besonders das 8. Semester für ein Auslandsstudium an. Natürlich können Sie auch jedes andere Semester ganz nach Ihren individuellen Fähigkeiten und Wünschen für einen Auslandsaufenthalt bestimmen.


Bitte beachten Sie, dass an einigen Universitäten das Semester deutlich früher als in Deutschland beginnt (z.B. August) und dementsprechend eher endet. Folglich ist es ratsam, sich bereits rund ein Jahr vor dem geplanten Auslandssemester mit den Gegebenheiten Ihrer Wunschuniversität auseinanderzusetzen.



Erasmus Stipendium für Studienaufenthalte

Ihr Studienaufenthalt innerhalb der EU an einer unserer Partnerhochschulen wird mit einem Erasmus Stipendium gefördert (Mobilitätsstipendium).
Die Förderhöhe richtet sich nach drei Ländergruppen (erstellt nach Lebenshaltungskosten). Die Höhe des Stipendiums wird jährlich neu berechnet, sodass die exakte Höhe des Mobilitätsstipendiums erst im Juli eines Jahres feststeht. Die Förderbeträge aus den letzten Jahren finden sich auf der Seite des International Office.


Unabhängig von der genauen Aufenthaltsdauer bekommen RUB-Studierende pauschal ein Erasmus-Stipendium für 4 Monate gezahlt, wenn sie für ein Semester ins Ausland gehen und für 8 Monate, wenn sie für 2 Semester gehen. Bei einer Aufenthaltszeit von weniger als 4 Monaten werden 3 Monatsraten gezahlt.


Um die vollständige Fördermenge zu erhalten, müssen an der Partneruniversität im Ausland mindestens 15 Credit Points erreicht werden.



Verlängerung Ihres Studienaufenthaltes

Prinzipiell ist es möglich, einen Erasmus-Studienaufenthalt bis spätestens einen Monat vor Ende des Semesters zu verlängern. Je früher Sie sich darum kümmern desto gößer stehen die Chancen Ihren Aufenthalt nach Ihren Vorstellungen verlängern zu können. Um eine Verlängerung des Studienaufenthaltes und des Erasmus-Stipendiums bewilligen zu können, benötigt das International Office sowohl eine Bestätigung der Gasthochschule als auch eine Bestätigung des Erasmus-Fachkoordinators der Medizinischen Fakultät. Beide Seiten müssen mit der Verlängerung einverstanden sein. Zudem müsste Sie dem International Office das neue Enddatum Ihres Aufenthaltes mitteilen sowie das vollständige (von alle Beteiligten unterzeichnete!) Learning Agreement für das entsprechende „Verlängerungssemester“ an erasmus-dokumente@rub.de schicken.

PJ im Ausland

Sie können sowohl ein PJ-Tertial oder mehrere Tertiale als auch das gesamte Praktische Jahr im Ausland verbringen. Nähere Informationen zum PJ im Ausland finden Sie links in der Navigation unter PJ im Ausland.



Famulaturen

Eventuell ist Ihnen ein ganzes Semester im Ausland zu lang oder Sie möchten in einem bestimmten Krankenhaus über einen bestimmten Zeitraum mitarbeiten? Vielleicht sind Sie sich noch nicht sicher, in welchem Land Sie Ihr Austauschsemester verbringen möchten und möchten vorab einmal Land und Leute kennenlernen? Egal aus welchen Grund, auch Famulaturen können im Ausland absolviert werden.

Ihre Famulatur organisieren Sie in der Regel selbst. Bitte bachten Sie, dass eine Famulatur nur absolviert werden, wenn in dieser Zeit keine Studienveranstaltungen stattfinden. Das bedeutet, dass Sie Ihre Auslandsfamulatur nur im folgenden zeitlichen Rahmen abhalten können:
- innerhalb der Semesterferien
- innerhalb eines Urlaubssemesters
- wenn Ihnen das Studiendekanat bescheinigt, dass Sie keine Studienleistungen mehr zu erbringen haben.



Erasmus Stipendium für Praktika

Famulaturen innerhalb der EU können kooperationsunabhängig mit einem Erasmus Praktikum gefördert werden. Hier gilt eine Mindestaufenthaltsdauer von 60 Kalendertagen und es können nur ganze Monate gefördert werden. Der Antrag sollte mindestens einen Monat vor Beginn der Famulatur beim International Office gestellt werden.
Die konkreten Fördersätze der letzten Jahre für die Erasmus-Programmländer nach Ländergruppe finden Sie auf den Seiten des International Office.



Ansprechpartner/in

Clara Denneborg, M.A.
Tel: +49 (0)234 / 32-28415
MA 1/48

Sprechzeiten

In Präsenz und Online
dienstags und donnerstags
9-12 und 13-15 Uhr

sowie nach Absprache

Bei kurzfristigen Änderungen der Sprechzeiten finden Sie diese unter "Aktuelles".