PROMOTIONEN

Aktuelles

09.2023: Für alle Anträge, die nach dem 01.09.2019 eingegangen sind, müssen Qualifizierungsmaßnahmen nachgewiesen werden.
Wichtig: Bitte nutzen Sie zum Nachweis ihrer Qualifikationsmaßnahme ausschließlich unsere Bescheinigungsvordrucke.
Sie finden diese im Downloadbereich dieser Seite unter "Merkblätter, Leitfäden und Informationen" -> "Qualifikationsmaßnahmen, Anlage II".

09.2023: Bitte beachten Sie, dass nur noch 3 gedruckte Exemplare ihrer Dissertation eingereicht werden müssen.

06.2023: Nutzen Sie ab Montag, 26.06.2023, für die Anmeldung Ihrer Promotion bitte die neuen Formulare

- "Antrag auf Annahme als Doktorand/in"
- "Gesuch auf Zulassung zum Promotionsverfahren" (inkl. Einverständnis zur Einreichung)

Im Rahmen der Überarbeitung der Formulare bitten wir alle Promovierenden die Dokumente zusätzlich als PDF (per Mail) einzureichen.

- Die digitale Kopie der Dissertation sollte als PDF per Mail ans Promotionsbüro gesandt und nicht mehr als CD in der Arbeit übermittelt werden.


Downloadbereich

Ordnungen

Einschreibeordnung der Ruhr-Universität Bochum   (2. Änderung vom 09.07.2012)

Promotionsordnung   (Stand 15.09.2016)

Formulare

Antrag auf Annahme   (Stand 03.2024) (321.9 kB)

PDF: Anhang 1 Darstellung des Vorhabens   (Stand 11.2023) Alternativ kann auch eine eigene Vorlage genutzt werden.

Word: Anhang 1 Darstellung des Vorhabens   (Stand 10.2023) Alternativ kann auch eine eigene Vorlage genutzt werden.

Merkblätter, Leitfäden und Informationen

- Anlage I (Scheinvorlage)   (Stand: 01.2023)

Merkblatt zur Einreichung der Dissertation   (Stand: 09.2023) (122.0 kB)

Merkblatt zur Abfassung der Dissertation   (Stand: 09.2023) (250.3 kB)

Leitlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis   (Amtliche Bekanntmachung vom 02.02.2019)

Frequently Asked Questions (FAQ)

Welche Voraussetzungen gibt es für die Annahme als Doktorand*in?

• Wenn Sie an der RUB studieren, können Sie mit Abschluss des 1. Medizinischen Staatsexamens eine Promotion beginnen.
• Externe Studierende können erst nach Abschluss ihres Studiums die Promotion an der RUB aufnehmen (mit Vorlage der Approbationsurkunde zu deutschem Recht).
• Der*die Erstbetreuer*in (Doktorvater/Doktormutter) muss ein habilitiertes Mitglied oder Angehöriger der Medizinischen Fakultät der RUB sein.
• Der*die Zweitbetreuer*in muss mindestens promoviert sein und Mitglied oder Angehöriger eine Hochschule sein (auch an einer anderen inländischen oder ausländischen Hochschule).


Wie melde ich meine Promotion an?

• Sie stellen einen „Antrag auf Aufnahme als Doktorand/in“ inkl. aller erforderlichen Unterlagen (der Antrag ist auf unserer Homepage: www.medizin.rub.de/promotion hinterlegt, siehe Checkliste zur Antragsstellung).
• Beachten Sie bitte auch unser „Merkblatt zur Aufnahme einer Promotion“! https://www.medizin.ruhr-uni-bochum.de/mam/content/dekanat/promotionen/merkblatt_aufnahme_promotion_2021-02.pdf


Worauf muss ich vor der Antragsstellung achten?

Bitte kontrollieren Sie Ihren Antrag eigenständig auf Vollständigkeit (siehe unsere Checkliste zur Antragsstellung), unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet und zurückgeschickt.


Ich habe Interesse an einer Doktorarbeit, habe aber noch kein Thema bzw. einen Doktorvater/eine Doktormutter. Gibt es eine Liste mit verfügbaren Themen?

Eine zentrale Liste gibt es nicht. Um ein Thema und einen Betreuenden zu finden, orientieren Sie sich bitte auf den Seiten der entsprechenden Uni-Kliniken https://www.medizin.ruhr-uni-bochum.de/kliniken/ukrub.html.de und nehmen Kontakt auf.


Ist ein Ethikvotum erforderlich?

• Die Ethikkommission muss jeder wissenschaftlichen Arbeit in der klinischen Forschung zustimmen.
• Den Antrag an die Ethikkommission stellt Ihr*Ihre Erstbetreuer*in. Nähere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt zur Einreichung der Dissertation.


Wo gebe ich meinen Antrag auf Annahme als Doktorand*in ab?

Sie können Ihren Antrag persönlich während der persönlichen Sprechzeiten im Promotionsbüro abgeben oder auf dem postalischen Wege an das Promotionsbüro schicken (die Adresse steht auf der ersten Seite des Antrages).


Was passiert nach Abgabe meines Antrages?

• Ihr Antrag wird vom Promotionsbüro auf Vollständigkeit geprüft.
• Danach wählt der*die Vorsitzende des Promotionsausschusses eine*n Erstgutachter*in aus dem Kreis der Mitglieder und Angehörigen der Medizinischen Fakultät aus, der Ihr Promotionsvorhaben prüft.
• Die Prüfung wird erfahrungsgemäß ca. ein bis zwei Monate Zeit in Anspruch nehmen.
• Nach positiver Beurteilung des*der Erstgutachters*in bekommen Sie die „vorläufige Annahme“ ohne Einwände oder mit ausräumbaren Einwänden per Post vom Promotionsbüro zugeschickt.


Was mache ich nach der „vorläufigen Annahme“? Wann ist die Arbeit endgültig angenommen?

• Sie müssen sich innerhalb der nächsten drei Monate in den Promotionsstudiengang einschreiben. Die Einschreibung nehmen Sie im Studierendensekretariat vor. https://studium.ruhr-uni-bochum.de/de/immatrikulation-einschreibung
• Ebenso sind Sie verpflichtet sich bei der Research-School zu registrieren. https://www.research-school.rub.de/de/promovierende/promovierenden-datenbank/einschreibung-registrierung
• Danach reichen Sie uns eine Kopie Ihrer aktuellen Studienbescheinigung und den Welcome Letter der Research-School ein, diese können Sie uns postalisch oder per E-Mail im PDF-Format zukommen lassen.
• Nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen, erhalten Sie die „endgültige Annahme“ als Doktorand*in auf dem Postweg.
• Beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Dissertation erst ein Jahr nach Erhalt der „endgültigen Annahme“ einreichen dürfen.


Was muss ich bei der Immatrikulation als Promotionsstudierende beachten?

• Gemäß der Einschreibungsordnung der Ruhr-Universität Bochum ist während der Promotionszeit eine Einschreibung im Promotionsstudiengang verpflichtend (Achtung: in der Medizin ist keine Einschreibung in den Zweitstudiengang möglich, außer für RUB-eigene Studierende). Die Einschreibung erfolgt im Studierendensekretariat. Promovierende an der Medizinischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum müssen sich mit der „vorläufigen“ Annahme durch den Promotionsausschuss für das Promotionsstudium immatrikulieren und durchgängig bis zur Disputation eingeschrieben bleiben.


Muss ich an Qualifizierungsveranstaltungen teilnehmen?

• All diejenigen, die ab dem 01.09.2019 ihren Antrag gestellt haben, müssen während der Promotionsphase Qualifizierungsveranstaltungen besuchen und dabei Leistungspunkte (LPs) erwerben. Näheres hierzu finden Sie im „Merkblatt zu den Qualifizierungsveranstaltungen und Erwerb von Leistungspunkten“ auf unserer Webseite.
• Studenten an der RUB durchlaufen bereits den ersten Abschnitt über „Wissenschaftliches Arbeiten“ (insgesamt 5 LPs - entsprechen 3 CPs).
• Bei Einreichung Ihrer Dissertationsschrift müssen insgesamt 8 LPs – entsprechen 5 CPs – durch Vorlage der unterschriebenen Bescheinigung nachgewiesen werden.


Wie kann ich einen Wechsel meines Doktorvaters/meiner Doktormutter vornehmen?

Für einen Wechsel des Doktorvaters/der Doktormutter formulieren Sie ein formloses Anschreiben an die*den Vorsitzende*n des Promotionsausschusses und beantragen den Wechsel. Sie selbst, der/die aktuelle Doktorvater/Doktormutter und der/die zukünftige Doktorvater/Doktormutter müssen mit ihren Unterschriften ihr Einverständnis zum Wechsel erklären. Der Brief ist dem Promotionsbüro (digital oder postalisch) zukommen zu lassen.


Gibt es nach der Anmeldung eine Frist zur Abgabe meiner Dissertation?

Es gibt keine Frist zur Einreichung Ihrer Arbeit, Sie können diese jederzeit einreichen. Beachten Sie aber, dass Sie weiterhin durchgängig im Promotionsstudiengang eingeschrieben bleiben. Bitte bedenken Sie zudem, dass die wissenschaftlichen Erkenntnisse Ihrer Arbeit bei veralteten Daten eingeschränkt sind. Die in Ihrer Arbeit enthaltenen Daten und beschriebenen Versuche sollten daher so aktuell wie möglich sein.


Was muss ich bei der Abfassung meiner Dissertation beachten?

• Die Dissertation kann frühestens ein Jahr nach der endgültigen Annahme als Doktorand*in eingereicht werden.
• RUB-Studierende können maximal zwei Jahre vor Abschluss des Studiums Ihre Dissertation einreichen.
• Eine Vorabprüfung der Dissertation vom Promotionsbüro ist nicht möglich. Bitte halten Sie sich an unser „Merkblatt zur Abfassung der Dissertation“ und stimmen sich mit Ihrem Doktorvater/Ihrer Doktormutter ab. Das Promotionsbüro bietet Ihnen an, dass Sie zunächst nur ein gedrucktes Exemplar mit CD zur formellen Überprüfung schicken (inkl. aller zur Einreichung erforderlichen Unterlagen).


Kann die Dissertation auch in Englisch abgefasst werden?

• Sie können die Dissertation sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache einreichen. Bei der englischen Abfassung muss zusätzlich eine deutsche Zusammenfassung eingefügt werden.
• Englische Dissertationen sollten eine Ausnahme sein!
• Bei englischen Dissertationen wird das Titelblatt und die zweite Seite in Deutsch abgefasst.


Welche Voraussetzungen muss ich für eine publikationsbasierte Dissertation erfüllen?

• Eine Publikation mit Erstautorenschaft und Impact-Faktor >1, in Ausnahmen mit guter Begründung auch eine geteilte Erstautorenschaft mit Impact-Faktor >2.
• Angabe der Eigenanteile für Konzeption, Erhebung und Analyse der Daten sowie Verfassung des Artikels.


Wie reiche ich meine Dissertation ein?

• Sie können Ihre Arbeiten zusammen mit allen geforderten Unterlagen (siehe auch unser „Merkblatt zur Einreichung der Dissertation“) persönlich im Promotionsbüro während der persönlichen Sprechzeiten abgeben oder Sie schicken diese per Post direkt ans Promotionsbüro.


Wie lange dauert das Promotionsverfahren?

• Das Begutachtungsverfahren dauert regulär ca. vier bis sechs Monate. Diese Zeitspanne kann sich jedoch auch verzögern, wenn z. B. eine Korrektur Ihrer Dissertation verlangt wird (sogenannte Monita) oder wenn bei starker Notenabweichung ein Drittgutachten erforderlich ist.


Kann ich den Stand meines Promotionsverfahrens erfahren?

Das Promotionsbüro kann Ihnen keine Auskünfte zum laufenden Promotionsverfahren geben. Grundsätzlich informieren wir Sie jedoch rechtzeitig über wichtige Schritte im Verlauf ihres Promotionsvorhabens.


Wann erhalte ich meine Einladung zur Disputation?

• Wenn das Begutachtungsverfahren beendet ist (ca. sechs Monate nach Zulassung) erhalten sie ca. drei Wochen vor dem Termin Ihrer Disputation eine Einladung per Mail und per Post
• Prüfungen finden ausschließlich nur in den Semester- bzw. Vorlesungszeiten statt.


Wie ist der Ablauf meiner Disputation?

• Die gesamte Disputation wird ca. 20 Minuten dauern. Es wird von Ihnen erwartet, dass Sie dabei einleitend einen Bericht von ca. acht bis zehn Minuten über die methodischen Grundlagen und die Ergebnisse Ihrer Dissertation vortragen und in einer abschließenden Diskussion auf Fragen eingehen, die sich aus Ihrem Vortrag, aus den theoretischen und methodischen Grundlagen der Dissertation sowie fachlich angrenzenden Gebieten ergeben.
• Der Vortrag wird frei gehalten, ohne eine Powerpoint-Präsentation, Vorlage, Konzept o. ä.


Wie erhalte ich meine Promotionsurkunde?

• Nach der erfolgreichen Disputation sind sie verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten Pflichtexemplare Ihrer Dissertation bei der Tausch- und Hochschulschriftenstelle der Universitätsbibliothek der Ruhr-Universität Bochum einzureichen, die ihnen über die erfolgreiche Abgabe eine Bescheinigung ausstellt.
• Frühestens 30 Tage nach erfolgreicher Disputation können sie ihre Urkunde nach Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments und der Bescheinigung von der Universitätsbibliothek im Promotionsbüro abholen.
• Für den Fall, dass Ihnen die vorgenannte Möglichkeit aus besonderen Gründen nicht zur Verfügung steht, erklärt sich die Medizinische Fakultät bereit, Ihnen die Urkunde gegen Erstattung von Gebühren als Einschreiben mit Rückschein zukommen zu lassen.


Wie bekomme ich eine neue Promotionsurkunde, wenn meine verloren gegangen ist?

• Verfassen Sie ein Anschreiben, gerichtet an den*die Dekan*in der Medizinischen Fakultät, mit der Bitte um Ausstellung einer Zweitschrift Ihrer Promotionsurkunde. Darin muss eine Begründung für die Anforderung der Zweitschrift enthalten sein (z. B. Verlust der Urkunde nach Umzug, etc.).
• Zudem benötigen wir eine Kopie Ihrer Urkunde (wenn nicht vorhanden, benötigen wir das Datum Ihrer Disputation), eine Kopie Ihres Personalausweises und Ihre aktuelle Anschrift für die Versendung der Zweitausfertigung.


Der Promotionsausschuss

Vorsitzender:
Prof. Dr. Ingo Schmitz

Sprechzeiten Promotionsbüro

Persönliche Sprechzeiten:
Dienstags 10-12 Uhr und 14-16 Uhr
Donnerstag 10-12 Uhr und 14-16 Uhr
und nach Vereinbarung


Telefonische Sprechzeiten:
Montags 10-12 Uhr und 14-16 Uhr
Mittwochs 10-12 Uhr und 14-16 Uhr

Freitags keine Sprechzeit

Ansprechpersonen

Silke Pardey
Raum: MA 1/49
Telefon: +49(0)234-32-25692

Annett Hoppe
Raum: MA 1/50
Telefon: +49(0)234-32-26826

E-Mail-Kontakt: medpromotion@rub.de

Anschrift

Postanschrift:
Ruhr-Universität Bochum (RUB)
Dekanat Medizin
z. H. Promotionsbüro
Universitätsstraße 150
44801 Bochum


Paketanschrift:
Ruhr-Universität Bochum
Medizinische Fakultät/Dekanat/Promotionsbüro
Silke Pardey/Annett Hoppe
MA1 Süd/Fach-Nr. 39
Universitätsstraße 150
44801 Bochum

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